AGB´s
§ 1 Allgemeines(1) Der Ötztalmarsch (im Folgenden: Veranstaltung) wird von Herrn Marcus Müller, Rudolf-Marek-Straße 5, 09112 Chemnitz (im Folgenden: Veranstalter), durchgeführt.(2) Teilnahmeberechtigt am Ötztalmarsch ist jede natürliche Person.(3) Der Teilnahmevertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers zum Ötztalmarsch zustande. Der Veranstalter behält sich vor, aus organisatorischen Gründen Anmeldungen nicht anzunehmen.
§ 2 Teilnahmebeitrag(1) Die Anmeldung ist verbindlich. Der Teilnahmebeitrag beträgt 65/62 EUR inklusive Transportkosten und ist innerhalb 3 Tage auf das Konto DE15 7002 2200 0020 4312 77 bei der Fidor-Bank zu zahlen.(2) Nimmt der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teil, ist die Rückerstattung des Teilnahmebeitrages ausgeschlossen.(3) Bis zum Tag des Anmeldeschlusses am 04.09.2022 kann der Teilnehmer gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird ihm der Teilnahmebeitrag abzüglich der Gebühr in Höhe von 15,00 EUR erstattet.(4) Fällt der Ötztalmarsch aufgrund höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder sonstigen Umständen aus, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrages.
§ 3 Besondere Teilnahmebedingungen(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Jeder Teilnehmer ist eigenverantwortlich für eine ausreichende Trainingsvorbereitung. Der Teilnehmer bestätigt durch die Anmeldung in der körperlichen und mentalen Verfassung zu sein, am Marsch teilzunehmen. Gegebenenfalls hat der Teilnehmer die gesundheitliche Tauglichkeit für die Teilnahme am Ötztalmarsch ärztlich überprüfen zu lassen.(2) Der Teilnehmer hat die Regelung der StVO zu beachten. Bei der Überquerung öffentlicher Straßen hat der Teilnehmer Vorsicht walten zu lassen. Es sind ausschließlich vorhandene Gehwege und Fußgängerampeln zu nutzen.(3) Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.(4) Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Strecke des Marsches ca. 45/37 km misst und die Veranstaltung nach 19.00 Uhr endet. Wer 45/37 km in 11/9 Stunden wandern will, muss eine Mindest-Durchschnittsgeschwindigkeit von ca. 4 km/h erreichen, um offene Verpflegungsstellen und das Ziel bis 19.00 Uhr vorzufinden. Nach 19.00 Uhr besteht kein Recht auf Verpflegung.
§ 4 Ausschluss von der Veranstaltung(1) Der Teilnehmer kann vom Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen von der Veranstaltung aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden, insbesondere wenn der Teilnehmer Anweisungen des Veranstalters zuwiderhandelt; den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stört; wenn vor oder während der Veranstaltung eine weitere Teilnahme für den Teilnehmer eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.(2) Bei einem Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung nach Abs. 1 besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebetrages.(3) Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgebrochen oder der Teilnehmer von der Veranstaltung wegen schuldhaften Verhaltens oder gesundheitlicher Probleme ausgeschlossen, hat er selbst für seinen Rücktransport zu sorgen.
§ 5 Haftungsausschluss(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.(2) Der Ausschluss der Haftung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art, wenn der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ihre Pflichten verletzt haben, sowie auf Schadensersatzansprüche bei Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn die Pflichten fahrlässig verletzt wurden.